Fragen & Antworten

Sicherheit:

Beim Verkauf von Immobilien kann so einiges schief gehen und eine Menge Geld im Nachhinein kosten. Das zeigen auch die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten in der Praxis, welche mit enormen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten verbunden sind, da der Streitwert gerade bei Immobilien sehr hoch ausfallen kann. Gerade ein Immobilienmakler, der über die kaufmännische Kompetente hinaus auch eine fundierte Rechtsausbildung vorweisen kann, wird Sie vor vermeidbaren Fehlern bewahren.

Marktgerechter Preis

Tag für Tag setzt sich ein Immobilienmakler mit den Wünschen von Immobilienbesitzern und mit denen, die es werden wollen, auseinander. Durch eine fundierte Ausbildung und Erfahrungswerte bieten Immobilienmakler ein besonderes Fachwissen um den marktgerechten Preis zu erzielen. Verkaufen Sie Ihre Immobilie nicht zu günstig. 

Zeit sparen

Die professionelle Aufbereitung und Abwicklung eines Verkaufs ist sehr aufwändig und verbunden mit Behördengängen zu Grundbuchämtern, Archiven und Notaren. Die Ausarbeitung der perfekten Strategie, die Erstellung von Printmedien und Inseraten auf verschiedenen Portalen erfordert eine gewisse Zeit und muss gut durchdacht werden. Die meiste Zeit verbringen die Immobilienmakler jedoch mit den zahlreichen Besichtigungen vor Ort und dem regelmäßigen Kontakt mit Ihnen als Auftraggeber und den potentiellen Käufern. Lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen Sie sich von einem Profi begleiten.

Kosten sparen

Sie sparen sich eine Menge Geld wenn es um die Kosten von Inseraten, Zeitungsanzeigen und weiterem handelt. Innerhalb von sechs Monaten liegen diese meist im vierstelligen Bereich. Mit der Beauftragung eines Maklers geht das Kostenrisiko auf ihn über.

Die Berufsgruppe des Immobilienmaklers hat mit einem schlechten Image zu kämpfen. Denn da wo Geld ist, tummeln sich auch „schwarze Schafe“, welche keinerlei Kompetenzen mitbringen und die Unwissenheit der Parteien ausnutzen. Ein guter Makler sollte mehr als nur einen kaufmännischen Beruf vorzuweisen haben. Eine bautechnische und/oder juristische Komponente eines Maklers ist sehr viel Wert. Diese Dienstleistung bei so hohen Werten hat natürlich auch seinen Preis. 

Die im Falle einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie zu entrichtende Provision ist frei verhandelbar. Die Höhe der Provision hat sich je nach Bundesland und Region verschieden entwickelt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Provisionshöhe zwischen drei und sieben Prozent zzgl. der Mehrwertsteuer liegt. 

Falls keine Vereinbarung über die Höhe des Maklerlohns getroffen wurde, gilt eine Provision als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistungen des Maklers den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten war.

Der einfache Maklerauftrag

Charakteristisch ist hierbei, dass der Auftraggeber mehrere Makler beauftragen kann seine Immobilie zu vermarkten um den potenziellen Käufer zu finden. Auch Sie als Eigentümer können sich gleichzeitig auf die Suche begeben. Derjenige Makler, der nachweislich das Objekt erfolgreich vermittelt, erhält die Provision. Kommt der Kaufvertrag ohne Zutun eines Maklers zustande, wird keine Provision geschuldet.

Das hört sich alles auf den ersten Blick sehr vorteilhaft für den Auftraggeber an. Ist es aber denn tatsächlich so? 

Fangen wir mal so rum an: Haben Sie mal eine Immobilie von mehreren Anbietern im Angebot gesehen und wenn ja, was für einen Eindruck hatte es bei Ihnen als potenzieller Käufer hinterlassen. Wir behaupten, es kam bei Ihnen überhaupt nicht gut an, da die Vermarktungsstrategie eines jeden Immobilienmaklers anders ist. Zudem können hier abweichende Informationen (Wohnflächenberechnung, Grundansichten) und Kostenunterschiede (Provision) und weiteres entstehen. Gerade Ersteres kann unter Umständen für Sie als Auftraggeber teuer werden falls die Angaben abweichen.  

Zumal sollten Sie wissen, dass der Immobilienmakler zwar die Erlaubnis von Ihnen erteilt bekommt die Immobilie zu vermitteln, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet! Grundsätzlich wird deshalb ein professioneller Makler den einfachen Maklervertrag ablehnen – denn Ärger ist vorprogrammiert wenn das Objekt bereits über andere vermarktet wird!

Der Makleralleinauftrag und der qualifizierte Makleralleinauftrag kommt in der Praxis häufiger vor. Bei beiden ist die Beauftragung weiterer Makler ausgeschlossen. Näheres dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Der Verkehrswert bezeichnet den derzeit am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie. Für die Ermittlung des Wertes stehen drei Verfahren zur Verfügung. Das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch).

Welches der drei Verfahren zum Einsatz kommt, hängt davon ab, für welche Art von Immobilie der Verkehrswert ermittelt werden soll. Dabei beeinflussen Faktoren wie Nachfrage, Lage, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche der Immobilie, Ausstattung, Qualität und Zustand den Wert maßgeblich. Die Berechnung ist dabei höchst komplex und erfordert eine Auseinandersetzung im Detail.

Wir stehen Ihnen bei der Ermittlung des Verkehrswertes zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns hier.

Unter dem Begriff Bestellerprinzip steckt der Grundsatz: Wer bestellt, der bezahlt! Wenn also der Vermieter einen Immobilienmakler beauftragt seine Wohnung zu vermieten, muss er nach diesem Prinzip die Kosten hierfür zahlen. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, wenn der Vermittler ausschließlich im Auftrag des Suchenden tätig wird und ein Mietvertrag zustande kommt.

Dieses Prinzip wurde im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes gemeinsam mit der Mietpreisbremse umgesetzt und trat am 01. Juni 2015 in Kraft. Zuvor war es Vermietern von Wohnraum erlaubt, die Kosten der von ihnen beauftragten Maklern auf den Mieter abzuwälzen. 

Warum es sich dennoch lohnt einen professionellen Immobilienmakler zu beauftragen?

1. Der Vermieter kann eine gezahlte Maklerprovision als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzen. 

2. Zeitersparnis bei größerer Entfernung und zahlreichen Besichtigungen

3. Attraktive Präsentierung der Immobilie und hohe Reichweite

4. Ermittlung des richtigen Mietzinses 

5. Gezielte Mieterauswahl und Überprüfung der Bonität 

Wo macht Alpha Immobilien dabei den entscheidenden Unterschied? 

1. Bei uns bekommen Sie einen Mietvertrag nach aktueller Rechtssprechung, wofür Sie in der Regel einem Anwalt viel Geld bezahlen. Nutzen Sie diese Kompetenz!

2. Garantieversprechen! Sollte der Mieter innerhalb eines Jahres aus der Wohnung ausziehen, bieten wir unseren Kunden als zusätzliche Option an, die Wohnung ohne erneute Kosten zu vermieten.

3. Ihre Immobilie kann vorab virtuell besichtigt werden, sodass es Ihnen der Mieter danken wird nicht ständig gestört zu werden. 

4. Auf Wunsch bewahren wir alle Daten inkl. der 360°-Videorundgänge längere Jahre auf, sodass wir nur nach einem Telefonanruf wieder aktiv werden können. 

5. Ihre Immobilie behandeln wir wie unsere eigene. Wir helfen Ihnen falls mal Handwerker für eine schnelle Renovierung oder ähnliches notwendig werden.

Zur Ausstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen sind nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Die genauen Voraussetzungen sind in der EnEV (Energieeinsparverordnung) geregelt.

Verbrauchsausweise werden schon für unter 100 € angeboten, weil im Gegensatz zum Bedarfsausweis der Aufwand für die Datenerhebung viel geringer ist. Allerdings ist die Aussagekraft anders zu bewerten. Bedarfsausweise können mehrere hundert Euro betragen, je nach Komplexität, Größe, Bauteile, Heizsystem und Bauunterlagen des Gebäudes.

Eine vollständige offizielle Liste berechtigter Aussteller gibt es nicht. Wir helfen Ihnen gerne weiter indem wir Ihnen einen kostengünstigen und kompetenten Ausweisausteller finden. 

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, welches anhand von standardisierten Berechnungsmethoden die Immobilie energetisch bewertet. Der Energieausweis bietet damit für Kauf- und Mietinteressenten die Möglichkeit, den Energieverbrauch verschiedener Immobilien zu vergleichen und die Kosten zu kalkulieren. Für den Eigentümer gewährt es erste Anhaltspunkte, an welchen Stellen des Objektes Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen sind, um eine bessere Energieeffizienz zu erreichen und an Heizkosten zu sparen. 

1. Tragen Sie sich in unsere Interessentenkartei ein! Wir gehen für Sie auf die Suche und kontaktieren auch andere Immobilienmakler, die eventuell Ihre Wunsch-Immobilie für Sie im Bestand haben. Hierbei begleiten wir Sie und gehen auch Verhandlungen ein. Setzen Sie auf unsere Stärke, denn es kann Ihnen nur Vorteile gewähren.

2. Mehr Augen sehen mehr! Nutzen Sie Ihre persönlichen Netzwerke durch Freunde und Bekannte. Denn nicht alle potentiellen Verkäufer haben ihr Angebot über einen Makler veröffentlicht. 

3. Nutzen Sie soziale Netzwerke. So beziehen Sie mit wenig Aufwand mehr Menschen ein. 

4. Suche Sie auf Internet- und Immobilienportalen wie Immowelt, Immonet, Immobilienscout24 und eBay-Kleinanzeigen.

5. Nutzen Sie das örtliche „schwarze Brett“ mit Suchschreiben. 

6. Blicken Sie in die lokalen Zeitungen. Die enthalten in der Regel ein Teil mit Immobilien.

Egal ob Berufsanfänger oder Quereinsteiger – Immobilienmakler kann jeder werden. Die Tätigkeit als Makler erfordert weder eine Ausbildung, ein Studium weder noch einen gewissen Schulabschluss. Deshalb wird es zu Recht von einer breiten Gesellschaft kritisiert. 

Mit der juristischen Vorbildung stehen wir Ihnen jedoch zur Seite und bewahren Sie vor vermeidbaren Fehlern. Sie können Sich darauf verlassen, dass wir bei allem was wir tun uns nach der aktuellen Rechtssprechung richten. Hier erfahren Sie mehr über den Werdegang des Geschäftsinhabers.